Sowohl optisches als auch technisches Tuning ist bei Autoliebhabern gefragt. Doch werden solche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen, dürfen diese den rechtlichen Rahmen nicht sprengen. Verstöße gegen die rechtlichen Grundlagen können teils empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Die Tuningszene in Deutschland hat in den letzten Jahren kontinuierlich Zuwachs erfahren. Angefeuert wird der Tuningtrend unter anderem durch beliebte Filme wie zum Beispiel die Fast-and-Furious-Produktionen. Die Gründe, warum sich Autohalter zum Tunen entscheiden, sind vielfältig. Während sich die einen mehr Leistung wünschen, sehnen sich die anderen vor allem nach einer optischen Individualisierung. Wieder andere mögen es dagegen, selbst am Auto Hand anzulegen.
Generell ist Tuning am eigenen Auto in Deutschland erlaubt, solange der rechtliche Rahmen eingehalten wird.
Tuning kann zum Ende der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs führen
Damit ein Fahrzeug am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen darf, muss es entsprechende Sicherheitsvorschriften erfüllen. Diese sollen vor allem gewährleisten, dass das Fahrzeug weder für den Fahrer noch für eine andere Person im Straßenverkehr zur Gefahr wird.
Demnach dürfen sich nur Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegen, wenn diese eine ABE, eine allgemeine Betriebserlaubnis oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Einzelgenehmigung haben. Die meisten Autos, die auf den Straßen der Bundesrepublik zu sehen sind, haben eine ABE.
Die allgemeine Betriebserlaubnis stellt sicher, dass das jeweilige Auto zum einen die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften erfüllt, sich zum anderen aber auch an die Grenzwerte der Abgasemissionen hält. Es kann aber generell sein, dass eine solche Betriebserlaubnis erlischt. Dies ist dann möglich, wenn im Rahmen des Tuning tiefgreifende Veränderungen an dem Auto vorgenommen werden. Unter anderem ist das der Fall, wenn Teile verbaut werden, die eigentlich für das Modell nicht zulässig sind.
Was passiert, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist?
Wenn die Betriebserlaubnis infolge des Tunings außer Kraft gesetzt wird, darf das jeweilige Fahrzeug auch nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Wird es trotzdem bewegt, drohen Bußgelder. Ob durch das Tuning die Betriebserlaubnis erlischt, regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung, kurz StVZO.
Wird eine erloschene Betriebserlaubnis bemerkt, gelten folgende Bußgelder:
- bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs: 50 Euro
- Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit wesentlicher Verkehrssicherheitsbeeinträchtigung: 90 Euro und 1 Punkt
- Inbetriebnahme mit wesentlicher Umwelteinschränkung: 90 Euro
Es gibt verschiedene Gründe, warum das Tuning zum Erlöschen der ABE führt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich durch das Tuning die komplette Fahrzeugart, für die die Genehmigung vorliegt, verändert. Auch wenn das Tuning eine Sicherheitsgefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer bedeutet, liegt keine ABE mehr vor. Gleiches gilt, wenn sich dadurch das Abgas- und Geräuschverhalten des Autos so verändern, dass es sich um eine Verschlechterung handelt. In diesem Fall liegt eine Form der Umwelteinschränkung vor.
Teilegenehmigung verhindert erlöschen der Betriebserlaubnis
Um das Erlöschen der Betriebserlaubnis zu verhindern, sollte unbedingt eine Teilegenehmigung eingeholt und auch mitgeführt werden. Deren Vorlage ist im Rahmen einer Verkehrskontrolle wichtig. Die Teilegenehmigung erbringt den Nachweis über die Zulässigkeit der Fahrzeugteile.
Es gibt unterschiedliche Formen der Teilegenehmigung:
- EG-Typgenehmigung
- ABE für Fahrzeugteile
Anhand der Genehmigung ist nachvollziehbar, ob es genaue Anweisungen für den Einbau gibt. Weiterhin findet sich hier eventuell ein Vermerk, ob eine Änderungsabnahme erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall, müssen die Tuningteile auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Andernfalls muss die Eintragung zur Vermeidung von Bußgeldern erfolgen. Weitere wichtige Infos dazu, was es bei der ABE und beim Teilegutachten zu beachten gibt, kannst du hier nachlesen.
Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung von mehreren Tuningteilen erforderlich. Es kann durchaus sein, dass die Kombination von Modifikationen dann nicht mehr zulässig ist.
Arbeiten an Auspuffanlagen können Bußgeld nach sich ziehen
Sehr beliebt sind beim Tuning Modifikationen der Auspuffanlage. Durch diese wird vor allem für einen stärkeren Klang gesorgt. Doch solche Änderungen an der Auspuffanlage können sehr schnell für unnötigen Lärm im Straßenverkehr sorgen und dieser ist generell verboten. In diesem Fall ist ein Bußgeld von 80 Euro zulässig.
Auch Änderungen an den Kennzeichen müssen gut überlegt sein. Werden diese foliert, wird ein Bußgeld von 65 Euro erhoben.
Welche Tuningformen gibt es?
Beim Tuning werden verschiedene Formen unterschieden, die anhand der Bereiche definiert werden, auf die sie sich beziehen. Demnach gibt es vier große Tuningbereiche:
- Motor-Tuning: Das Motor-Tuning hat Auswirkungen auf Leistung und Effizienz des Fahrzeugs. In den meisten Fällen sorgt es für eine höhere Leistung.
- Karosserie-Tuning: Hierunter fallen alle Maßnahmen, die Modifikationen an der Karosserie umfassen. Eine der bekanntesten Maßnahmen ist die Spoilermontage. Karosserie-Tuning kann Auswirkungen auf das Fahrverhalten haben und dieses verbessern, es kann aber auch lediglich optische Anpassungen nach sich ziehen.
- Innenraum-Tuning: Alle Tuningarbeiten beziehen sich hier auf das Interieur. Dies soll durch gezielte Veränderungen an die Wünsche des Fahrers angepasst werden.
- Fahrwerk-Tuning: Diese Tuningart ist weit verbreitet. In den meisten Fällen bezieht sie das Tieferlegen des Fahrzeugs ein. Zunehmend gibt es aber auch Anhänger des SUV-Tunings. Hier wird das Fahrwerk bewusst höher gelegt, um für mehr Bodenfreiheit zu sorgen.
Datum der Erstveröffentlichung: 12.11.2021