Vor allem beim Einparken oder Rückwärtsfahren kann es manchmal ganz schnell gehen: Kurz mal nicht genau hingeschaut, schon hat man ein Hindernis – oder schlimmer noch – das Fahrzeug eines unbeteiligten Fahrzeugführers übersehen. Die Folge von sogenannten Bagatellschäden sind meist unschöne Dellen und Kratzer. Kleine Bagatelldelikte sind die häufigste Art von Unfällen in Deutschland, deswegen gibt es im Ernstfall auch einige Dinge zu beachten um Fahrerflucht und überflüssige Folgekosten zu vermeiden.
Wann spricht man von einem Bagatellschaden?
Da diese relativ häufig auftreten, sind Bagatellschäden auch etwas genauer definiert. So sind Unfälle mit geringen Sachschäden bis zu einer Grenze von bis zu 700€ Reparaturkosten als Bagatellschäden einzustufen – dieser Betrag ist allerdings umstritten und wird immer wieder diskutiert, findet bisher als sinnvolle Einschätzung des Schadens jedoch häufig Verwendung. Bagatellschäden können sowohl Dellen und Kratzer, als auch gesplitterte Scheinwerfer sein. Sollte der Unfall nicht nur das Blech der Karosserie beschädigen, sondern tiefgreifender sein oder Personen verletzt worden sein, ist eine Bezeichnung als Bagatellschaden nicht mehr zutreffend.

Bagatellschäden – Unfallstelle absichern
Selbst bei kleinen Schäden ist es zwecks Sicherheit und Sichtbarkeit wichtig, die Unfallstelle entsprechend abzusichern – so können Folgeunfälle anderer Fahrzeuge im Vorfeld vermieden werden. Es ist ratsam, das Warnblinklicht einzuschalten, sowie die Warnweste anzuziehen und an geeigneter Stelle das Warndreieck aufzustellen. Man sollte die Unfallbegebenheiten zu Beweiszwecken und zur Klärung aller offenen Fragen abfotografieren und die Unfallstelle anschließend schnellstmöglich räumen, um den fortwährenden Verkehr nicht zu gefährden.
Im Ernstfall richtig verhalten – ein Zettel reicht nicht aus!
Sollte es zu einem Unfall gekommen sein, ist es wichtig, die Situation richtig einzuschätzen. Wenn beim Parken ein weiteres Fahrzeug in den Unfall involviert wurde, ist es Pflicht, auf den Fahrzeughalter zu warten – rechtlich ist hier eine Wartezeit von etwa 30 Minuten vorgeschrieben. Sollte dieser nicht auftauchen, muss der Verursacher den Schaden schnellstmöglich der nächsten Polizeidienststelle melden. Ebenso sollte man einen Zettel mit Name und Anschrift hinterlassen und zeitnah die zuständige Versicherung über den Vorfall informieren.
Sollte man sich hingegen zu schnell vom Unfallort entfernen und sich weder bei der Polizei, noch bei dem Fahrzeughalter melden, zählt dieses Vorgehen als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und kann weitere, teure Strafmaßnahmen nach sich ziehen. Hier gibt es weitere Infos zum Thema Fahrerflucht.

Ist es sinnvoll die Polizei zu rufen?
Sollte die Schuldfrage von beiden Fahrzeughalter geklärt worden sein, ist es grundsätzlich nicht mehr notwendig, die Polizei einzuschalten. Viele Geschädigte halten dieses Vorgehen dennoch für sinnvoll, um alle restliche Fragen zu klären. Beim Hinzuziehen einer Streife kann man jedoch mit einer deutlich längeren Wartezeit und etwas mehr bürokratischem Aufwand rechnen. Versicherungen nehmen auch ohne Probleme gemeinsam angefertigte Unfallprotokolle der beteiligten Personen entgegen. Darin müssen alle wichtigen personenbezogenen Daten, Zeitpunkt und Ort des Unfallgeschehens sowie die Kennzeichen beider Fahrzeuge enthalten sein. Um alle relevanten Informationen abzudecken, sollte sich der Unfallbericht an der europäischen Norm orientieren. Vorlagen dazu findet man häufig auf diversen KFZ-Informationsportalen.
Wichtig bei Bagatellschäden: Auf die Details achten!
Außerdem kann man sagen, dass Bagatellschäden zwar banal erscheinen, allerdings sollte man sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei einem Fehlverhalten kann es schnell mal teuer und ungemütlich werden, deswegen sollte man auf eventuelle Ernstfälle vorbereitet sein.
Schaden am Auto – Wertverlust?
Bei kleinen Schäden kommt es zu keiner Beeinträchtigung des Fahrzeugwerts. Dellen sowie Kratzer kann man meistens einfach reparieren und weisen keine großen Folgekosten auf. Sollte es zu keiner Einigung mit dem anderen Fahrzeughalter kommen oder sollte dieser den Schaden nicht objektiv genug einschätzen, ist allerdings eine Verständigung der Polizei sinnvoll. Ebenso kann zur Einschätzung des Schadens ein neutraler Sachverständiger hinzugezogen werden, die Kosten dafür sind allerdings vom Verursacher zu tragen.
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Datum der Erstveröffentlichung: 29.07.2016