Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) ist ein wichtiger steuerlicher Vorteil für alle, die regelmäßig zur Arbeit fahren. Egal, ob du mit dem Auto, dem Motorrad, dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß unterwegs bist: Du kannst jeden Arbeitstag, an dem du ins Büro oder auf die Baustelle fährst, steuerlich geltend machen.
Pendlerpauschale Rechner
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Mit unserem Pendlerpauschale Rechner kannst du schnell und genau berechnen, wie hoch dein steuerlicher Vorteil ist.
Gib einfach deine Entfernung, Arbeitstage und dein Verkehrsmittel ein – der Rechner zeigt dir sofort, welchen Betrag du in deiner Steuererklärung angeben kannst.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale ist ein Steuerabzug für deinen Arbeitsweg. Für jeden vollen Kilometer einfache Entfernung zwischen deinem Wohnort und deiner Arbeitsstätte kannst du 0,30 € pro Kilometer ansetzen – ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 €.
Das gilt unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel – also auch dann, wenn du beispielsweise eine Fahrgemeinschaft nutzt oder mit dem E-Auto fährst.
Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?
Die Berechnung ist einfach: Du multiplizierst die Entfernungskilometer (einfache Strecke) mit der Anzahl deiner Arbeitstage und dem Kilometersatz.
Formel: Pendlerpauschale = Entfernung (km) × Arbeitstage × 0,30 € (bzw. 0,38 € ab dem 21. km)
Beispiel:
| Entfernung (einfach) | Arbeitstage | Satz | Steuerlicher Betrag |
|---|---|---|---|
| 20 km | 220 Tage | 0,30 € | 1.320 € |
| 35 km | 220 Tage | 0,30 €/0,38 € | 2.508 € |
(Bei 35 km werden 20 km mit 0,30 € und 15 km mit 0,38 € berechnet.)
Ab wann gilt die erhöhte Pauschale?
Seit 2022 gilt ein gestaffelter Satz für längere Arbeitswege:
- Bis 20 km: 0,30 € pro Kilometer
- Ab dem 21. km: 0,38 € pro Kilometer
Diese Regelung ist bis 2026 befristet, soll aber laut aktuellen Plänen verlängert oder dauerhaft beibehalten werden.
Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale kann grundsätzlich jede steuerpflichtige Person in Deutschland ansetzen, die eine regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht:
- Angestellte mit täglichem Arbeitsweg
- Auszubildende oder Praktikanten
- Selbstständige mit fester Betriebsstätte
Auch Teilzeitkräfte oder Arbeitnehmer mit wechselnden Arbeitsorten können die Pauschale anteilig nutzen.
Wichtige Hinweise zur Entfernungspauschale
- Nur einfache Strecke: Es zählt nur der Weg von der Wohnung zur Arbeit, nicht der Rückweg.
- Maximal ein Arbeitstag pro Kalendertag: Keine doppelte Geltendmachung bei Schichtdienst oder mehreren Arbeitswegen.
- Homeoffice-Tage werden nicht berücksichtigt.
- Parkgebühren, Versicherung oder Benzinkosten sind bereits pauschal abgedeckt.
Jeder Kilometer zählt
Die Pendlerpauschale ist eine einfache, aber wirkungsvolle Möglichkeit, deine Steuerlast zu senken. Besonders bei längeren Arbeitswegen kommen schnell mehrere Hundert Euro Steuerersparnis zusammen. Nutze unseren kostenlosen Rechner, um deine Entfernungspauschale sofort zu berechnen und zu sehen, wie viel du sparen kannst.



















