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Teilegutachten wird abgeschafft: Das musst du wissen!

Neue Regeln für Tuningteile ab 20. Juni 2025

05.05.2025
in News

Wer sein Auto liebt, der tuned – doch ab Juni 2025 ändern sich die Spielregeln für legale Fahrzeugumbauten grundlegend. Das klassische Teilegutachten, auf dem viele Eintragungen bisher basierten, wird abgeschafft. An seine Stelle tritt ein neues, strengeres Verfahren: die nationale Teiletypgenehmigung. Was das für Tuning-Fans, Werkstätten und Teilehersteller bedeutet, erfährst du hier – kompakt, verständlich und ohne Paragraphen-Dschungel.

Teilegutachten wird abgeschafft

Ab dem 20. Juni 2025 tritt eine entscheidende Änderung für alle in Kraft, die sich mit Tuning- und Zubehörteilen beschäftigen: Das klassische Teilegutachten wird abgeschafft. Stattdessen wird die sogenannte nationale Teiletypgenehmigung zur Pflicht, wenn neue Fahrzeugteile rechtssicher verbaut werden sollen. Diese Änderung betrifft sowohl Hersteller als auch Händler – aber vor allem auch Tuning-Fans, die ihre Umbauten legal im Straßenverkehr bewegen wollen.

Ein zentraler Punkt: Technische Dienste wie TÜV oder Dekra dürfen ab dem Stichtag keine neuen Teilegutachten mehr ausstellen. Wer ein Tuningteil zulassen möchte, benötigt künftig ein genehmigtes Bauteil mit offizieller Kennzeichnung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Was ist das Teilegutachten – und warum wird es abgeschafft?

Ein Teilegutachten ist ein Prüfbericht, der bestätigt, dass ein bestimmtes Fahrzeugteil unter bestimmten Bedingungen mit einem Fahrzeug kompatibel ist. Es dient als Grundlage für eine Einzelabnahme nach § 19(3) i. V. m. § 21 StVZO, bei der das Bauteil in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Viele Tuningteile wie Felgen, Fahrwerke oder Spoiler wurden bisher auf Basis eines solchen Gutachtens legal verbaut.

Doch genau hier lag das Problem: Die Qualität der Teilegutachten schwankte stark, da sie von verschiedenen Technischen Diensten erstellt wurden – und laut KBA in der Marktüberwachung zu viele fehlerhafte oder unvollständige Gutachten festgestellt wurden. Die Folge: Sicherheitsrisiken auf der Straße und fehlende einheitliche Standards.

Deshalb wird das Teilegutachten abgelöst – zugunsten eines zentralen und behördlich kontrollierten Genehmigungsverfahrens.

Was ist eine nationale Teiletypgenehmigung?

Die nationale Teiletypgenehmigung (TTG) ist ein neues, offizielles Zulassungsverfahren für Fahrzeugteile, das direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchgeführt wird. Im Gegensatz zum bisherigen Teilegutachten vergibt nun eine zentrale Behörde die Genehmigung – mit strengeren Prüfstandards und mehr Kontrolle.

Wichtig für dich:

  • Genehmigte Teile sind erkennbar an der Kennzeichnung „KBA XXXXXX“ (sechsstellige Nummer).
  • Diese Kennzeichnung muss sichtbar auf dem Bauteil angebracht sein.
  • Nur mit einer solchen TTG darf das Bauteil ohne zusätzliche Einzelabnahme verbaut werden, wenn keine weiteren Einflüsse bestehen.

Vorteil: Das KBA kann bei Mängeln aktiv werden – Genehmigungen widerrufen oder Nachprüfungen anordnen. Das sorgt für mehr Sicherheit und Einheitlichkeit auf dem Markt.

Was bedeutet die Umstellung für Tuning-Fans und Werkstätten?

Für alle, die ihr Fahrzeug umbauen oder modifizieren wollen, heißt das ab dem 20. Juni 2025:
Teilegutachten reichen nicht mehr aus, wenn es um neue Bauteile geht.

Was das konkret bedeutet:

  • Keine neuen Teilegutachten mehr erhältlich
    → Neu gekaufte Teile müssen ab diesem Datum eine gültige Teiletypgenehmigung besitzen.

  • Eintragungen auf Basis alter Teilegutachten sind nur noch bis 20. Juni 2028 möglich. Danach gilt:
    ➜ Nur noch über Einzelabnahme nach § 21 StVZO.

  • Werkstätten und Prüfstellen müssen sich auf die neuen Abläufe einstellen. Auch sie dürfen nur noch Teile mit TTG ohne zusätzliche Vollabnahme einbauen.

Wer Umbauten plant, sollte jetzt genau prüfen, ob das gewünschte Teil bereits eine nationale Teiletypgenehmigung besitzt – oder ob eine Einzelabnahme notwendig wird.

Was passiert mit alten Teilegutachten?

Bereits ausgestellte Teilegutachten behalten weiterhin ihre Gültigkeit – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:

ZeitraumGültigkeit des Teilegutachtens
Bis 19.06.2025Teilegutachten können wie gewohnt verwendet werden.
20.06.2025 – 19.06.2028Noch nutzbar für eine Eintragung nach § 19(3) i. V. m. § 21 StVZO.
Ab 20.06.2028Nur noch für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO gültig.
Wichtig: Wer noch ein Teilegutachten zu Hause hat, sollte prüfen, ob das Teil rechtzeitig eingebaut und abgenommen werden kann – oder ob eine Umrüstung nötig wird.
Für bereits eingebaute Teile mit Teilegutachten ändert sich nichts – diese gelten weiterhin als rechtmäßig, sofern die Eintragung korrekt erfolgt ist.

Welche Vorteile bringt das neue System?

Die Umstellung auf die nationale Teiletypgenehmigung ist nicht nur ein bürokratischer Schritt – sie bringt spürbare Vorteile für Sicherheit und Transparenz:

✅ Vorteile im Überblick

  • Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
    → Teile werden zentral vom KBA geprüft, was minderwertige oder unsaubere Gutachten verhindert.
  • Einheitliche Standards
    → Kein Flickenteppich mehr durch verschiedene Technische Dienste – gleiche Regeln für alle.
  • Aktive Marktüberwachung
    → Das KBA kann bei Mängeln Genehmigungen widerrufen, Rückrufe veranlassen oder Prüfungen anordnen.
  • Bessere Rückverfolgbarkeit durch KBA-Kennzeichnung
    → Die sechsstellige KBA-Nummer ermöglicht eine eindeutige Identifikation jedes Bauteils.

Für Hersteller mag der Prozess aufwendiger sein – für Endkunden bedeutet er aber: Mehr Klarheit, bessere Kontrolle, weniger Risiko.

Was müssen Hersteller und Händler jetzt tun?

Für Hersteller und Händler von Tuning- und Zubehörteilen bedeutet die Umstellung: Ohne Teiletypgenehmigung – kein Verkauf legal zulassungsfähiger Teile mehr.

Das müssen sie jetzt tun:

  1. Beantragung der nationalen Teiletypgenehmigung beim KBA
    → Inklusive technischer Prüfberichte, Zeichnungen und Nachweisdokumente.

  2. Kennzeichnung der genehmigten Teile mit „KBA XXXXXX“
    → Die Kennung muss dauerhaft und gut sichtbar am Teil angebracht sein.

  3. Dokumentation und Informationspflicht gegenüber Händlern & Kunden
    → Händler müssen beim Verkauf klar angeben, ob ein Teil eine gültige Genehmigung besitzt.

  4. Überarbeitung bestehender Produktlinien
    → Teile mit alten Teilegutachten müssen geprüft und ggf. neu homologiert werden.

Hinweis: Die Kosten und der Aufwand für die neue Genehmigung sind höher – allerdings profitieren Hersteller langfristig durch höheres Vertrauen und weniger rechtliche Unsicherheiten.

Was du jetzt tun solltest

  • Informiere dich vor dem Kauf, ob das Teil eine nationale Teiletypgenehmigung („KBA XXXXXX“) hat.
  • Lass alte Teilegutachten bis spätestens Juni 2028 eintragen, sofern du damit noch umbauen willst.
  • Halte deine Unterlagen sauber und vollständig, besonders bei gebrauchten Teilen.

Die Umstellung bringt mehr Sicherheit und klare Regeln – für dich bedeutet das zwar etwas mehr Aufwand, aber auch weniger Ärger bei der nächsten Kontrolle oder Hauptuntersuchung.

Matthias

Matthias

ist für das Marketing und die Redaktion bei Autotuning.de zuständig. Er unterstützt das Team ebenso beim Content-Management und beim Web-Development.

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Comments 1

  1. Klaus Dieter says:
    11 Stunden ago

    alles nur noch Schikane und Geldmacherei mit den Lobbyisten da der TÜV sicher mit im Boot sitzt.

    keine Begründung wie viele Unfälle wegen der bisherigen Regelung waren.

    die wollen uns Auto und Motorradfahrer nur noch das Leben schwer machen . wann wachen wir endlich auf

    dem Vorschriftenwahn ein Ende zu setzen ?

    Antworten

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Inhaltsverzeichnis

  • Teilegutachten wird abgeschafft
  • Was ist das Teilegutachten – und warum wird es abgeschafft?
  • Was ist eine nationale Teiletypgenehmigung?
  • Was bedeutet die Umstellung für Tuning-Fans und Werkstätten?
  • Was passiert mit alten Teilegutachten?
  • Welche Vorteile bringt das neue System?
  • Was müssen Hersteller und Händler jetzt tun?
  • Was du jetzt tun solltest

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Datum der Erstveröffentlichung: 03.07.2020

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