Seit dem 20. Juni 2025 ist es offiziell: Das klassische Teilegutachten gehört der Vergangenheit an. Mit der 56. Verordnung zur Änderung der StVZO ist die nationale Teiletypgenehmigung (TTG) in Kraft getreten – und verändert die Spielregeln für Tuning-Fans, Werkstätten und Teilehersteller grundlegend. Was sich konkret geändert hat, was mit alten Teilegutachten passiert und worauf du jetzt achten musst, erklären wir hier aktuell und ohne Paragraphen-Dschungel.
Teilegutachten abgeschafft: Das Wichtigste auf einen Blick
- Seit 20. Juni 2025 gilt: Keine neuen Teilegutachten mehr – Technische Dienste wie TÜV, DEKRA oder GTÜ dürfen sie nicht mehr ausstellen.
- Neue Genehmigung heißt TTG: Die nationale Teiletypgenehmigung wird ausschließlich vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergeben – erkennbar an einer sechsstelligen KBA-Nummer.
- Alte Teilegutachten noch bis 20. Juni 2028 nutzbar – danach nur noch für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO.
- Bereits eingebaute Teile: Wer ein Teil mit gültigem Teilegutachten korrekt eingetragen hat, muss nichts tun – die Eintragung bleibt gültig.
Was war das Teilegutachten – und warum wurde es abgeschafft?
Ein Teilegutachten war ein Prüfbericht, der bestätigte, dass ein bestimmtes Fahrzeugteil unter definierten Bedingungen mit einem Fahrzeug kompatibel ist. Es diente als Grundlage für eine Einzelabnahme nach § 19 Abs. 3 i. V. m. § 21 StVZO, bei der das Bauteil in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde. Viele Tuningteile wie Felgen, Fahrwerke, Spoiler oder Abgasanlagen wurden auf dieser Basis legal verbaut.
Das Problem: Die Qualität der Teilegutachten schwankte erheblich, da sie von verschiedenen Technischen Diensten erstellt wurden – und die Bundesländer stellten im Rahmen ihrer Marktüberwachung eine nicht tolerierbare Anzahl fehlerhafter oder unvollständiger Gutachten fest. Das KBA hatte dabei keine direkte Handhabe, fehlerhafte Gutachten zu widerrufen, da sie nicht in seine Zuständigkeit fielen.
Die Lösung: Ein zentrales, behördlich kontrolliertes Genehmigungsverfahren direkt beim KBA – die nationale Teiletypgenehmigung.
Was ist die nationale Teiletypgenehmigung (TTG)?
Die TTG ist das neue, offizielle Zulassungsverfahren für Fahrzeugteile nach der geänderten StVZO. Sie wird ausschließlich vom Kraftfahrt-Bundesamt vergeben – nicht mehr von dezentralen Technischen Diensten. Die Prüfungen dürfen nur noch bei vom KBA benannten Prüfstellen erfolgen, der Dokumentations- und Prüfaufwand ist deutlich höher als bisher.
Was die TTG vom alten Teilegutachten unterscheidet:
| Merkmal | Teilegutachten (alt) | Teiletypgenehmigung TTG (neu) |
|---|---|---|
| Aussteller | TÜV, DEKRA, GTÜ u. a. | Ausschließlich KBA (Flensburg) |
| Kennzeichnung | Individuell je Gutachten | Sechsstellige KBA-Nummer (KBA XXXXXX) |
| Marktüberwachung | Durch Bundesländer, KBA ohne Handhabe | KBA kann nachprüfen und Genehmigung widerrufen |
| Einheitlichkeit | Variabel je nach Technischem Dienst | Bundesweit einheitliche Standards |
| Gültigkeit ab 20.06.2025 | Keine neuen Gutachten mehr möglich | Einziges gültiges Verfahren für neue Teile |
Wichtig: Die TTG ersetzt künftig nicht nur das Teilegutachten, sondern auch die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für neue Teile. Bereits ausgestellte ABEs behalten jedoch ihre volle Gültigkeit und können weitergeführt werden – erkennbar an der bisherigen fünfstelligen KBA-Nummer.
Was gilt ab sofort für Tuning-Fans und Fahrzeughalter?
Seit dem 20. Juni 2025 gelten folgende Regeln für alle, die ihr Fahrzeug umbauen oder modifizieren wollen:
Neue Teile: Wer ab sofort ein neues Tuning- oder Zubehörteil kauft und einbauen möchte, braucht ein Teil mit gültiger TTG oder einer bestehenden ABE. Teile ohne eine dieser Genehmigungen können nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr ohne Einzelabnahme eingebaut werden.
Einbau nach Vorschrift ist Pflicht: Ein entscheidender neuer Punkt, der oft übersehen wird – sobald ein TTG-Teil nicht vollständig entsprechend der Genehmigungsvorgaben eingebaut wird, erlischt die Eintragungsfreiheit automatisch. Das bedeutet: Wer bei der Montage von den Vorgaben abweicht, muss trotz TTG zur Einzelabnahme.
Erkennungsmerkmale prüfen: Teile mit TTG tragen eine gut sichtbare sechsstellige KBA-Nummer direkt am Bauteil. Fehlt diese Kennzeichnung bei einem neuen Teil, ist das ein eindeutiges Warnsignal.
Was passiert mit alten Teilegutachten?
Wer noch Teilegutachten zuhause hat oder mit ihnen arbeitet, für den gilt eine klare Übergangsregelung:
| Zeitraum | Was gilt? |
|---|---|
| Bis 19.06.2025 | Teilegutachten konnten wie gewohnt ausgestellt und verwendet werden. |
| 20.06.2025 – 19.06.2028 | Bestehende Teilegutachten sind noch nutzbar für Eintragungen nach § 19 Abs. 3 i. V. m. § 21 StVZO. |
| Ab 20.06.2028 | Teilegutachten nur noch für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO verwendbar. |
| Bereits eingebaute Teile | Behalten dauerhaft ihre Gültigkeit, sofern die Eintragung korrekt erfolgt ist. |
Wichtige Konsequenz: Wer noch Teile mit Teilegutachten einbauen möchte, sollte das bis spätestens 19. Juni 2028 erledigen – danach ist der unkomplizierte Weg über das Gutachten versperrt, und es bleibt nur noch die aufwendigere und teurere Einzelabnahme nach § 21 StVZO.
Eine Umschreibung eines alten Teilegutachtens in eine TTG ist übrigens nicht möglich – das hat das KBA explizit klargestellt.
Was bedeutet das für Werkstätten?
Für Werkstätten gelten ebenfalls klare neue Regeln. Neue Teile dürfen seit dem 20. Juni 2025 nur noch eingebaut werden, wenn sie über eine TTG oder eine bestehende ABE verfügen. Das stellt Werkstätten vor neue Herausforderungen:
- Beim Einkauf von Zubehörteilen muss die TTG-Kennzeichnung geprüft werden
- Die Einbaudokumentation muss den Genehmigungsvorgaben der TTG entsprechen
- Abweichungen vom genehmigten Einbauumfang können die Eintragungsfreiheit aufheben
- Für Kunden muss klar kommuniziert werden, ob ein Teil eine gültige TTG besitzt
Werkstätten, die bisher routinemäßig mit Teilegutachten gearbeitet haben, müssen ihre Prozesse anpassen. Der Vorteil: TTG-Teile sind durch die einheitliche Kennzeichnung einfacher zu identifizieren als das bisherige Gutachten-Konglomerat.
Was müssen Hersteller und Händler jetzt tun?
Für Hersteller und Händler von Tuning- und Zubehörteilen ist die Umstellung am aufwendigsten. Ohne TTG können neue Teile ab sofort nicht mehr als legal zulassungsfähige Produkte vermarktet werden.
- TTG beim KBA beantragen: Inklusive technischer Prüfberichte, Zeichnungen und Nachweisdokumenten – nur vom KBA benannte Prüfstellen dürfen die Tests durchführen
- Kennzeichnung anbringen: Die sechsstellige KBA-Nummer muss dauerhaft und gut sichtbar am Teil angebracht sein
- Informationspflicht: Händler müssen beim Verkauf klar angeben, ob ein Teil eine gültige TTG besitzt
- Bestehende Produktlinien prüfen: Teile mit alten Teilegutachten müssen bis Juni 2028 neu homologiert werden, sollen sie nach diesem Datum noch unkompliziert verbaut werden können
Branchenkenner rechnen mit steigenden Kosten für Hersteller durch strengere Dokumentationspflichten und den zentralisierten Genehmigungsprozess. Kleinere Zubehöranbieter könnten dadurch wirtschaftlich unter Druck geraten – was mittelfristig zu einer Marktkonsolidierung führen könnte.
Was bringt das neue System – und was kostet es?
Die Umstellung auf die TTG ist nicht nur ein bürokratischer Schritt. Für Endkunden und die Verkehrssicherheit bringt sie echte Vorteile:
- Mehr Sicherheit: Teile werden zentral vom KBA geprüft – minderwertige oder lückenhafte Gutachten wie im alten System sind nicht mehr möglich
- Einheitliche Standards: Kein Flickenteppich mehr durch verschiedene Technische Dienste – bundesweit gleiche Regeln für alle
- Aktive Marktüberwachung: Das KBA kann Genehmigungen widerrufen, Nachprüfungen anordnen und Rückrufe veranlassen
- Bessere Rückverfolgbarkeit: Die sechsstellige KBA-Nummer ermöglicht eine eindeutige Identifikation jedes Bauteils
- Weniger Diskussionen bei der HU: TTG-Teile sind klar gekennzeichnet – keine langen Erklärungen mehr gegenüber dem Prüfer nötig
Die Kehrseite: Für Hersteller steigen Aufwand und Kosten. Diese werden mittelfristig auf die Produktpreise umgelegt. Wer günstige Tuningteile ohne klare Kennzeichnung kauft, sollte besonders vorsichtig sein – das Risiko, ein Teil ohne gültige Genehmigung zu erwerben, steigt in einer Übergangsphase.
Das solltest du jetzt konkret tun
Als Fahrzeughalter / Tuning-Fan:
- Vor dem Kauf neuer Teile immer prüfen, ob eine TTG (sechsstellige KBA-Nummer) oder ABE (fünfstellige KBA-Nummer) vorhanden ist
- Alte Teilegutachten für geplante Umbauten bis spätestens 19. Juni 2028 nutzen – danach nur noch Einzelabnahme möglich
- Unterlagen für bereits eingebaute Teile vollständig aufbewahren
- Bei Fahrzeugen mit mehreren Umbauten: Prüfen, ob alle Teile korrekt eingetragen sind
Als Werkstatt:
- Zulieferer und Einkaufsprozesse auf TTG-Konformität prüfen
- Kunden beim Kauf aktiv auf die neue Kennzeichnungspflicht hinweisen
- Einbaudokumentation konsequent nach Genehmigungsvorgaben führen
Exkurs: ABE, Teilegutachten und TTG – was war der Unterschied?
Viele Tuning-Fans haben die drei Begriffe jahrelang parallel gehört, ohne den Unterschied genau zu kennen. Hier ein kurzer Überblick – denn für das Verständnis der neuen TTG ist der Hintergrund hilfreich:
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Die ABE war das komfortabelste Verfahren. Der Hersteller beantragte sie direkt beim KBA – nach erfolgreichem Test und Zertifizierung bekam das Teil eine fünfstellige KBA-Nummer. Für den Endkunden bedeutete das: Teil kaufen, korrekt einbauen, fertig. Keine zusätzliche Einzelabnahme nötig, solange das Fahrzeug sonst im Serienzustand war. Die ABE war und bleibt für bestehende Genehmigungen gültig.
Teilegutachten (TGA): Das Teilegutachten war flexibler, aber aufwendiger. Ein Technischer Dienst (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) prüfte das Teil im Auftrag des Herstellers und stellte ein individuelles Gutachten aus. Auf dessen Basis konnte eine Eintragung beim TÜV erfolgen – aber nur nach Sichtprüfung und Abnahme des konkreten Fahrzeugs. Das Gutachten selbst galt nicht automatisch als Freischein, sondern als Grundlage für die Abnahme. Genau hier lagen Qualität und Handhabung sehr weit auseinander – je nachdem, welcher Technische Dienst das Gutachten erstellt hatte.
Teiletypgenehmigung (TTG): Die TTG ist im Wesentlichen eine modernisierte ABE – zentral ausgestellt vom KBA, mit sechsstelliger Nummer, strengeren Prüfstandards und dem entscheidenden Unterschied: Das KBA kann Genehmigungen widerrufen und Nachprüfungen anordnen. Was früher die ABE für Großhersteller war, ist die TTG jetzt für alle – mit mehr Kontrolle und höheren Anforderungen.
Kurz gesagt: ABE war komfortabel, Teilegutachten war flexibel aber uneinheitlich, TTG ist die neue Pflicht mit zentraler Kontrolle.
Gibt es eine abgespeckte Alternative zur TTG?
Ja – und das ist ein wichtiger Punkt, der in vielen Berichten zur TTG fehlt: Teile mit einer ECE-Genehmigung (internationale UN-Regelungen) sind vom TTG-Verfahren ausgenommen. ECE steht für die Wirtschaftskommission für Europa und ist ein internationales Typgenehmigungssystem, dem viele europäische und außereuropäische Staaten angehören.
Für Hersteller bedeutet das: Wer eine ECE-Zulassung für sein Bauteil erwirkt, braucht keine separate TTG. ECE-Genehmigungen gelten in allen teilnehmenden Ländern und sind besonders für Hersteller attraktiv, die international verkaufen. Erkennbar sind solche Teile an einem Kreis mit dem Buchstaben „E“ und einer Ländernummer sowie einer Genehmigungsnummer.
Für Endkunden in Deutschland gilt: ECE-genehmigte Teile sind gleichwertig zur TTG – sie können ohne zusätzliche Einzelabnahme verbaut werden, sofern das Fahrzeug sonst unverändert ist. Wer also ein Teil kauft, das keine sechsstellige KBA-Nummer trägt, aber eine ECE-Kennzeichnung, ist ebenfalls auf der sicheren Seite.
Was ist für die Tuning-Szene wirklich positiv dabei?
Ehrliche Antwort: Auf den ersten Blick wenig. Die TTG bedeutet für Hersteller mehr Aufwand, höhere Kosten und längere Genehmigungswege. Kleinere Anbieter werden den Aufwand nicht stemmen können – was das Angebot an verfügbaren Teilen mittelfristig reduzieren könnte. Und der Endkunde zahlt am Ende über höhere Teilepreise mit.
Aber es gibt tatsächlich echte Vorteile für die Szene – wenn man ehrlich hinschaut:
Weniger Ärger bei der HU: Das alte Teilegutachten-System war für viele Tuner ein Dauerstress beim TÜV. Jeder Prüfer interpretierte Gutachten anders, und unklare oder lückenhafte Dokumente führten zu endlosen Diskussionen. TTG-Teile mit eindeutiger KBA-Nummer sind schwarz auf weiß – da gibt es nichts zu interpretieren.
Kein Billigschrott mehr mit Pseudo-Gutachten: Im alten System war es möglich, für minderwertige Teile ein Teilegutachten zu beschaffen, das formal korrekt aussah, aber inhaltlich lückenhaft war. Das hat der Szene geschadet – sowohl dem Ruf als auch der Sicherheit. TTG-Teile müssen KBA-Standards erfüllen. Das filtert den schlimmsten Billigmarkt heraus.
Eintragungsfreiheit für TTG-Teile: Wer ein TTG-Teil am Serienfahrzeug vorschriftsgemäß einbaut, braucht keine zusätzliche Einzelabnahme mehr. Das spart Zeit, Geld und Nerven – und ist gegenüber dem alten Teilegutachten, das immer noch eine Werkstattabnahme erforderte, ein echter Fortschritt.
Rechtssicherheit beim Gebrauchtkauf: Wer ein gebrauchtes Fahrzeug mit Umbauten kauft, kann TTG-Teile künftig viel einfacher verifizieren als alte Teilegutachten, die teils nicht mehr auffindbar oder unvollständig waren. Die KBA-Nummer ist eindeutig und prüfbar.
Fazit für die Szene: Die TTG ist kein Geschenk – aber sie räumt echte Probleme des alten Systems aus. Wer sauber tuned, wird langfristig weniger Stress haben. Wer günstig und unkompliziert bleiben wollte, hat es schwerer.
FAQ: Häufige Fragen zur Teiletypgenehmigung
Muss ich mein bereits eingebautes Tuningteil jetzt umrüsten oder neu eintragen lassen?
Nein. Teile, die auf Basis eines gültigen Teilegutachtens korrekt eingetragen wurden, behalten dauerhaft ihre Gültigkeit. Es besteht kein Handlungsbedarf – solange die Eintragung ordnungsgemäß erfolgt ist und das Fahrzeug nicht anderweitig verändert wurde.
Kann ich ein Teilegutachten in eine TTG umschreiben lassen?
Nein. Eine direkte Umschreibung ist nicht möglich – das hat das KBA explizit klargestellt. Hersteller müssen für eine TTG einen vollständig neuen Antrag beim KBA stellen, inklusive aller technischen Prüfberichte und Nachweise.
Wie erkenne ich, ob ein Teil eine TTG, eine ABE oder ein Teilegutachten hat?
TTG: sechsstellige KBA-Nummer direkt am Bauteil (z. B. KBA 123456). ABE: fünfstellige KBA-Nummer (z. B. KBA 12345). Teilegutachten: kein KBA-Stempel am Teil, stattdessen ein separates Dokument vom Technischen Dienst. ECE-Genehmigung: Kreis mit „E“ und Ländernummer plus Genehmigungsnummer.
Was passiert, wenn ich ein Teil ohne TTG oder ABE einbaue?
Das Teil gilt ohne gültige Genehmigung als nicht zulassungskonform. Mögliche Folgen: Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, Rückbaupflicht und Probleme bei der nächsten Hauptuntersuchung. Nach dem 20. Juni 2028 ist für solche Teile nur noch eine aufwendige Einzelabnahme nach § 21 StVZO möglich.
Ich habe ein Teilegutachten zuhause – kann ich das Teil noch einbauen?
Ja, aber nur bis zum 19. Juni 2028. Bis zu diesem Datum können Teile mit bestehendem Teilegutachten noch eingebaut und eingetragen werden. Danach ist nur noch die Einzelabnahme nach § 21 StVZO möglich, die deutlich aufwendiger und teurer ist.
Gilt die TTG-Pflicht auch für Motorräder und andere Fahrzeuge?
Ja. Die Änderung der StVZO gilt für alle Fahrzeugkategorien, nicht nur für Pkw. Auch Motorräder, Anhänger und Nutzfahrzeuge sind betroffen – sofern das jeweilige Zubehörteil einer Genehmigungspflicht unterliegt.
Was ist mit Teilen, die ich im Ausland kaufe?
Teile aus dem Ausland müssen für den deutschen Straßenverkehr entweder eine TTG, eine gültige ABE oder eine ECE-Genehmigung haben. Teile ohne eine dieser Genehmigungen sind in Deutschland nicht straßenzulassungsfähig – unabhängig davon, ob sie im Herkunftsland legal sind.
Wird Tuning durch die TTG teurer?
Mittelfristig sehr wahrscheinlich ja. Hersteller müssen höhere Prüf- und Zertifizierungskosten stemmen, die auf die Verkaufspreise umgelegt werden. Kleinere Anbieter, die sich das neue Verfahren nicht leisten können, werden ihr Sortiment reduzieren oder ganz aus dem Markt ausscheiden. Für Endkunden bedeutet das: weniger Auswahl bei günstigen Teilen, dafür mehr Sicherheit über die Qualität der verbleibenden Produkte.
Fazit: Die Änderung ist da – und bringt langfristig mehr Klarheit
Das Ende des Teilegutachtens ist keine Überraschung, sondern die logische Konsequenz aus jahrelangen Qualitätsproblemen im alten System. Die nationale Teiletypgenehmigung schafft klare Verhältnisse: eine zentrale Behörde, einheitliche Standards, nachvollziehbare Kennzeichnung.
Für Endkunden gilt vorerst: kein akuter Handlungsbedarf, solange keine Neuumbauten geplant sind. Wer plant, sollte jetzt konsequent auf TTG-zertifizierte Teile setzen – und wer noch alte Teilegutachten verwenden will, hat dafür noch bis Juni 2028 Zeit. Danach wird der Weg deutlich aufwendiger und teurer.














