Wer sein Fahrzeug illegal modifiziert, gerät schnell ins Visier der Gesetzeshüter. Wir erklären euch in diesem Artikel, wie man Tuning StVZO-konform betreiben kann und wie man sich bei Polizeikontrollen am Besten verhält.
Legales Tuning wird ein immer größeres Thema. In Zeiten verstärkt vorkommender Polizeikontrollen möchten viele Autobesitzer genau wissen, wo die Legalität aufhört und was die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eigentlich regelt.
Wir haben uns dabei überwiegend an den Informationen von bussgeldrechner.org orientiert, die für verschiedenste Verstöße und Situationen jeweils passende Listen und Bußgeldrechner zusammengestellt haben.
Folgende Fragen werden wir in diesem Artikel beantworten:
- Welche Arten von Gutachten gibt es?
- Wann sind Eintragungen nötig?
- Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle?
- Was darf die Polizei im Rahmen einer Polizeikontrolle?
Tuning vs. Zulassung
Wer ein für andere Verkehrsteilnehmer potentiell gefährliches Tuningteil verbaut, beeinflusst damit immer auch die Zulassung des Wagens. Was legal ist und was nicht, regelt dabei in Deutschland die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Absolute Szene-Must-Haves wie Fahrwerke und Radsätze zählen zum Beispiel zu diesen so massiven Eingriffen in das Fahrzeug, die einen Effekt auf die Zulassung haben. Hier wird der Gang zu einer amtlich anerkannten Prüforganisation unumgänglich. Doch es gibt auch zahlreiche Ausnahmen. Da Tuningteilen viele verschiedene Dokumente beiliegen können, herrscht an dieser Stelle oft Verwirrung.
Welche Arten von Gutachten gibt es?
Wenn einem Tuningteil Dokumente beiliegen, gibt einem das zunächst einmal ein sicheres Gefühl. Doch manches toll anzusehende Gutachten ist im Endeffekt nur ein bedrucktes Blatt Papier. Man kann grob in folgende Prüfzeugnisse und Gutachten unterteilen:
- Teilegutachten
- Festigkeitsgutachten
- Materialgutachten
- Allgemeine Betriebserlaubnis
- E-Prüfzeichen
Allgemeine Betriebserlaubnis
Das beliebteste Gutachten in der Szene ist und bleibt wohl die Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Sie bestätigt, dass ein Tuningteil verbaut werden darf, ohne dass ein Gang zum TÜV notwendig wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich, allerdings muss die jeweilige ABE im Fahrzeug mitgeführt werden.
Teilegutachten
Beim sogenannten Teilegutachten sieht die Geschichte schon wieder anders aus. Dieses bestätigt lediglich, dass ein Tuningteil die notwendigen Sicherheitskriterien für den Einsatz am jeweiligen Fahrzeug entspricht. Ob der Einbau ordnungsgemäß durchgeführt wurde, müssen wiederum TÜV oder DEKRA bestätigen. Mehr zu den Unterschieden zwischen Teilegutachten und ABE findest du hier.
E-Prüfzeichen
Verfügt ein Bauteil über E-Prüfzeichen, kann es wie ein handelsübliches Ersatzteil behandelt und problemlos verbaut werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Prüfzeichen auf dem Bauteil sichtbar angebracht ist.
Festigkeitsgutachten
Beim Festigkeitsgutachten wird es dann langsam etwas tricky. Dieses beschreibt lediglich die Festigkeit des verwendeten Materials. Materialgutachten sind da nicht mehr wert. Um eine Einzelabnahme nach Paragraph 21 StVZO kommt man an der Stelle nicht herum. Letztere wird übrigens immer dann fällig, wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs wegen einem Tuningteil erlischt.
Wie der Verband der Automobil Tuner (VDAT) in einer Meldung zu Rädereintragungen rät, sollte beim Kauf von Felgen hingegen ein Teilegutachten beziehungsweise Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE vorliegen. Im Beitrag stellt der Zusammenschluss von Unternehmen der Tuning-Branche klar, dass eine Einzeleintragung von Serienrädern, „für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist“.
Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle?
Früher oder später gerät jeder einmal in eine Polizeikontrolle. Egal, ob es sich um eine stationäre Kontrolle oder eine Zufallsbegegnung mit den Ordnungshütern handelt: Auffällig modifizierte Fahrzeuge geraten immer ins Visier der Rennleitung. Die wichtigste Regel bei einer Kontrolle: Ruhig bleiben und vor allem freundlich interagieren. Es empfiehlt sich außerdem auch, über den vorgeschriebenen Grad an Mitwirkung zu kooperieren. Dass man auf Verlangen der Beamten Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen muss, ist klar.
Doch es empfiehlt sich, allumfassend mit den Ordnungshütern zusammenzuarbeiten. Gerade im Bereich von Ordnungswidrigkeiten besteht auf Seiten des Gesetzes ein gewisser Handlungsspielraum. Wer hier auf „Gnade“ hofft, sollte sich entsprechend verhalten. Und wer auch über das vorgeschriebene Minimum hinaus kooperiert, kann in vielen Fällen auch einer kostspieligen Sicherstellung des Fahrzeugs entgehen. Es kann im Einzelfall also auch ratsam sein, illegales Tuning einzuräumen.
Übrigens darf die Polizei im Rahmen von Verkehrskontrollen nicht grundlos Handschuhfach oder das Fahrzeuginnere durchsuchen. Ausnahmen gelten hier nur, wenn die Kontrolle in einer Gegend stattfindet, in der viele Verbrechen verübt werden (Stichwort „Gefährliche Orte“) oder wenn die Vermutung nahe liegt, dass Drogen im Spiel sind. Riecht es zum Beispiel aus der Fahrgastzelle nach Cannabis, darf das Fahrzeug durchsucht werden.
Wie tune ich mein Auto legal?
Der sicherste Weg, seinen Wagen legal zu tunen, ist die frühzeitige Einbeziehung von TÜV oder DEKRA. Wer sich von den Profis begleiten lässt, kann ein böses Erwachen bei der Fahrzeugvorführung oder bei Polizeikontrollen vermeiden. Desweiteren ist es wichtig, sich mit den Unterschieden beim Thema Gutachten aus zu kennen und beim Kauf von Tuningteilen darauf zu achten, ob diese eintragungsfrei sind oder nicht. Bei vermeintlichen Schnäppchen ist immer Vorsicht geboten. Es gibt sogar Billiganbieter, die vor gefälschten Gutachten und ABEs nicht zurückschrecken.
Wer auf Produkte bekannter Hersteller setzt, ist hier auf der sicheren Seite. Und auch der fachgerechte Einbau sollte auf keinen Fall vernachlässigt werden. Wer selbst nicht dazu in der Lage ist, ein Tuningteil sicher und ordnungsgemäß einzubauen, sollte sich professionelle Hilfe holen. Denn fahrlässig verbaute Produkte haben keine Chance auf eine TÜV-Abnahme. Und handelt es sich um ein Tuningteil mit ABE, wird es spätestens bei der ersten Kontrolle schwierig.
Fazit: Es gibt Wege, legales Tuning zu betreiben. Die StVZO begrenzt den Rahmen des Machbaren und die anerkannten Prüfstellen bieten Hilfestellung bei allen Tuningprojekten. Wer diesen Weg beschreitet, hat jede Polizeikontrolle in wenigen Minuten problemlos hinter sich gebracht.
Datum der Erstveröffentlichung: 12.11.2020