Tuning ist ein großes Thema, doch im Zusammenhang mit der Fahrzeugfinanzierung via Leasing stellen sich hier berechtigte Fragen. Ist Tuning trotz Leasing möglich oder sollten Leasingnehmer besser darauf verzichten?
Tuning trotz Leasing: Einige Fakten zum Leasing
Beim Leasing handelt es sich in erster Linie um eine Nutzungsüberlassung auf Zeit und gegen die Zahlung einer monatlichen Leasingrate. Regulär wird das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer zurückgegeben. Die beiden häufigen Leasingmodelle finden sich mit dem Kilometer Leasing und dem Restwert Leasing. Beim Kilometer Leasing wird im Voraus eine bestimmte Zahl gefahrener Kilometer für den Leasingzeitraum festgelegt. Ist diese am Ende der Nutzungsdauer überschritten, kommen Nachzahlungen auf den Leasingnehmer zu. Gleiches gilt für den kalkulierten Restwert am Ende der Leasingzeit. Liegt dieser geringer, so ist die Differenz vom Leasingnehmer auszugleichen. In beiden Fällen können Tuningmaßnahmen, insbesondere zur Leistungssteigerung des Motors zu Problemen und Nachzahlungen führen.
Der Kfz-Brief verbleibt während der gesamten Leasingdauer bei der Leasinggesellschaft bzw. dem Hersteller, wenn er selbst als Leasinggeber auftritt. Für Tuningmaßnahmen, die abnahme- und eintragungspflichtig sind, ergeben sich schon aus diesem Grund Schwierigkeiten, da der Brief in jedem Fall angefordert werden müsste.
Kein Chiptuning bei geleasten Fahrzeugen

Die Motorleistung eines geleasten Fahrzeuges durch Chiptuning zu steigern, ist bei einem geleasten Fahrzeug nicht erlaubt. Wenn überhaupt, so darf dies nur vom Hersteller des Fahrzeuges selbst erfolgen. Dabei ist auch unerheblich, ob die Leistungssteigerung vor der Rückgabe des Fahrzeuges wieder rückgängig gemacht ist. Mit dem Urteil des OLG Frankfurt vom 04.12.2014 (12 U 137/13) gilt Chiptuning als nicht vertragsgemäße Abnutzung der Leasingsache. Dieses Urteil wird mit der Gefahr des vorzeitigen Verschleißes der Antriebseinheit bei herstellerfremden Eingriffen in die Motorelektronik begründet, was sich wiederum negativ auf einem möglichen Verkauf oder die weitere Leasingnutzung auswirken kann. Auch die Herstellergarantie erlischt beim Chiptuning meist und das kann im Schadensfall teuer werden.
Sonstige Tuningmaßnahmen im Vorfeld genehmigen lassen
Tuning beschränkt sich nicht nur auf Chiptuning, auch die Installation von Sportauspuffanlagen, Fahrwerkstieferlegungen sowie optische Tuningmaßnahmen sind bei Fans gefragt. Generell gilt in Bezug auf ein geleastes Fahrzeug: Ganz gleich bei welchem Vorhaben und unabhängig davon, ob es sich um bauliche Veränderungen handelt oder nicht – im Vorfeld ist der Leasinggeber zu kontaktieren und eine offizielle Genehmigung des Herstellers für die Tuningmaßnahme einzuholen. Ist der Hersteller bzw. Leasinggeber mit der Maßnahme einverstanden, kann er Vorgaben für die Umsetzung durch bestimmte Kfz-Werkstätten machen. Nur so lassen sich Ärger und hohe Kosten vermeiden.
Alternative für Tuningfans: Fahrzeug mit einem Ratenkredit finanzieren
Privatleasing zeigt insgesamt nur bedingt Vorteile, im Hinblick auf Tuning ist ein günstiger Kfz Kredit die bessere Alternative und mit weniger Risiken und damit auch Kosten verbunden. Die Angebote zahlreicher Direktbanken zeigen günstige Konditionen, die Laufzeit kann man frei wählen und oftmals verbleibt auch der Fahrzeugbrief beim Kreditnehmer. Tuningeinschränkungen wie beim Leasing finden sich nicht. Zu beachten ist allerdings, dass der Kreditnehmer bis zur vollständigen Tilgung des Kredits noch nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist. Gerät er in Zahlungsschwierigkeiten und muss das Fahrzeug verkaufen, kann sich durch Tuningmaßnahmen ebenfalls der Wiederverkaufswert deutlich mindern, der Käuferkreis ist eingeschränkt.
Alles in allem ist Tuning gleich welcher Art immer dann eine zweifelsfreie Angelegenheit, wenn das Fahrzeug sich im Eigentum des Tuningfans befindet.
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Datum der Erstveröffentlichung: 08.11.2016