Ab dem ersten Mai 2014 gilt der neue Bußgeldkatalog. Bereits zuvor wurde der Bußgeldkatalog mehrmals aktualisiert und angepasst. Zumindest was Bußgelder, Punkte und Fahrverbote betrifft. Das besondere an der Reform am 01.05.2014 ist jedoch, dass die eigentliche Änderung ein ganz neues Punktesystem beinhaltet und der Bußgeldkatalog neben einigen klassischen Veränderungen daran angepasst wird. Die wichtigsten Änderungen sind hier zusammengefasst.
Was passiert mit den alten Punkten?
Die auffälligste Änderung ist die Reduktion der maximal erlaubten Punkte. Die Obergrenze wird von 18 auf lediglich 8 Punkte abgesenkt. Die neuen Punkte haben aber auch eine andere Gewichtung. Die Hoffnung, dass die alten Punkte bei einem „Neustart des Systems“ hinfällig werden ist vergebens. Andererseits besteht auch nicht unbedingt Grund zur Panik wenn man nach dem alten System über acht Punkten liegt, denn der alte Stand wird für das neue Punktesystem mit der entsprechenden Gewichtung umgerechnet.
Punkte nach dem alten System | neuer Punktestand |
---|---|
1-3 | 1 |
4-5 | 2 |
6-7 | 3 |
8-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
18 | 8 |
Manche Ordnungswidrigkeiten in Zukunft ohne Punkte
Da nur noch Delikte mit direktem Einfluss auf die Verkehrssicherheit mit Punkten bestraft werden, geben Ordnungswidrigkeiten wie das Fahren in einer Umweltzone ohne Umweltplakette in Zukunft keine Punkte mehr. Um das zu kompensieren werden allerdings auch einige Bußgelder angehoben. So sind für das oben genannte Vergehen nach dem neuen Bußgeldkatalog 80€ statt ehemals 40€ fällig. Punkte die man in der Vergangenheit für solche Ordnungswidrigkeiten bekam, werden am Stichtag gelöscht.
Neuer Bußgeldkatalog wird härter
Auch wenn manche Vergehen nun keine Punkte mehr nach sich ziehen, heisst das nicht, dass der neue Bußgeldkatalog insgesamt milder geworden ist. Beispielsweise werden einige Ordnungswidrigkeiten, die bereits mit Punkten verbunden sind auch noch mit höheren Bußgeldern belegt, da die Eintragungsgrenze für Vergehen auf 60€ angehoben wird.
Ausstehende Einträge
Wer vor dem 01.05.2014 eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und sich nun fragt, ob diese nach dem neuen Bußgeldkatalog geahndet wird oder doch noch nach dem alten, für den spielt nicht der Zeitpunkt der Tat, sondern der Eintragung eine Rolle. Wird die Ordnungswidrigkeit noch vor dem ersten Mai in die Verkehrssünderkartei eingetragen, dann findet das alte Recht Anwendung, findet die Eintragung danach statt, das neue. Aber auch wenn nach dem alten System geuerteilt wird, findet die Übertragung ins neue System statt.
Wer sich genauer mit dem Thema auseinandersetzen möchte und sich beispielsweise für die Änderung der fälligen Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen interessiert, findet auf der Bußgeldkatalogseite von Tuningsuche.de ausführliche Informationen über die Änderungen.
Datum der Erstveröffentlichung: 24.04.2014