Seit dem ersten Januar 2015 kann man sein Fahrzeug online abmelden. Der Gang auf die Behörde, welcher oft mit einem hohen Aufwand verbunden war, entfällt somit. Doch wie funktioniert der neue Vorgang? Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengestellt!
Man lehnt sich nicht weit aus dem Fenster, wenn man behauptet, dass niemand großartige Lust auf Behördengänge hat. Egal ob An-, Ab- oder Ummeldung: Die Statusänderung eines Autos kostet in den meisten Fällen zeit und Nerven. Die Neuerung, dass man sein Fahrzeug online abmelden kann, wird viele erfreuen. Die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung macht’s möglich. Der erste Schritt in Richtung „internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-KFZ)“ versetzt Fahrzeughalter seit dem 01.01.2015 in die Lage, ihre Autos außer Betrieb zu setzen, ohne persönlich auf der Zulassungsbehörde erscheinen zu müssen. Das Verfahren wird ergänzend zur klassischen Methode angeboten und erleichtert bei rund 9 Millionen Abmeldungen pro Jahr auch den zuständigen Stellen das Leben. Nachfolgend haben wir alle Fakten, Voraussetzungen und Infos rund um die internetbasierte Außerbetriebsetzung zusammengetragen.
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Wie melde ich mein Auto online ab? Neue Plaketten und ein neuer Fahrzeugschein machen’s möglich
Alle Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 neu- beziehungsweise wieder zugelassen werden, sind mit neuen Stempelplaketten und einem neuen Fahrzeugschein („Zulassungsbescheinigung Teil 1“) ausgestattet. Letzterer verfügt über einen verdeckten Sicherheitscode, den man im Falle der Abmeldung freilegen kann. Ebenso kann man den Sicherheitscode durch Abziehen der neuen Plaketten am Kennzeichen freilegen. Will man sein Fahrzeug online abmelden, benötigt man zwingend diesen Code. Die internetbasierte Außerbetriebsetzung kommt demnach nur für Fahrzeuge in Betracht, die nach dem 01.01.2015 neu- oder wiederzugelassen wurden.
Fahrzeug online abmelden – so funktioniert’s
Den freigelegten Sicherheitscode kann man sich entweder notieren oder als QR-Code einscannen. Um die Abmeldung durchzuführen, muss man sich auf der zentralen Website des Kraftfahrtbundesamtes mittels des neuen Personalausweises (nPA) registrieren und auf diesem Weg seine Identität bestätigen. Auf dem Portal gibt es ein Formular, in dem man Fahrzeugkennzeichen und Sicherheitscode(s) eingeben kann. Bezahlt wird mittels ePayment-System. Ein Klick später ist der Vorgang abgeschlossen und die Daten werden anhand des Kennzeichens an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt. Dabei ist folgendes zu beachten: Tag der Abmeldung ist der Tag der Bearbeitung auf der Zulassungsbehörde, nicht Tag des Ausfüllens des Formulars!
Die Zustellung des Bescheids erfolgt anschließend per Post oder durch DE-Mail.
Fazit
Die neue Methode zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen scheint wie ein richtiger und wichtiger Schritt in die Zukunft. Eine schrittweise Entwicklung in Richtung „internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-KFZ)“ ist aus Sicht der Fahrzeughalter auf jeden Fall begrüßenswert. Vor allem in einer Welt, in der mittlerweile fast alles online abläuft.
Wie das Fahrzeug online abmelden in der Praxis funktioniert, wie gut die neue Methode angenommen wird und ob sie Raum für Missbrauch lässt, muss die Zukunft zeigen. Sicher wird an manchen Stellen noch Verbesserungspotential sein. Aber die Richtung ist klar: Weniger Aufwand für alle. Denn mit einer Online-Abwicklung ist sowohl der Behörde als auch dem Fahrzeughalter geholfen. Bleibt nur zu hoffen, dass es nicht zum Volkssport wird, „aus Spaß“ die neuen Plaketten von fremden Kennzeichen abzuziehen…
Datum der Erstveröffentlichung: 21.04.2015