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Teilegutachten & ABE: Der Unterschied

19.12.2020
in Lexikon
© depositphotos.com | GalinaGGM

Für das Tuning benötigt man zahlreiche Belege, welche unter Umständen über das Bastlerglück entscheiden können. Die Zulassung des Fahrzeugs kann kann erlöschen, wenn die geforderten Papiere nicht vorhanden sind und dazu auch der Versicherungsschutz. Im Tuning-Bereich sind dabei unterschiedliche Vorschriften für unterschiedliche Bauteile vorhanden. Manchmal reicht das sogenannte Teilegutachten und die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) aus. Aber worin liegt der Unterschied? Wir möchten im folgenden Artikel diese Frage lösen. 

Das Teilegutachten

Beim Tuning ist das Teilegutachten von besonderer Bedeutung. In der Regel ist eine professionelle Bewertung von den Prüfungsorganisationen angeraten, wenn die Vorlage von einem Teilegutachten für den Einbau eines Fahrzeugteils anberaumt wird. In jedem Einzelfall entscheiden diese dann über die Zulässigkeit der baulichen Maßnahme. Nach dem Einbau muss das Teilegutachten, welches dem Bauteil beigefügt sein sollte, in Verbindung mit dem Tuning von einer Prüfungsorganisation begutachtet werden.

Die Funktionsfähigkeit der Einrichtung ist dabei ebenfalls in Augenschein zu nehmen. Über die Zulassung des Fahrzeugs nach dem Tuning entscheidet dann die Änderungsabnahme mittels Teilegutachten durch DEKRA, GTÜ, TÜV oder ähnliches. Die Änderungen werden in der Regel in ein sogenanntes Prüfzeugnis eingetragen, wenn der Prüfer die Zulässigkeit bescheinigt. Dieses Prüfzeugnis muss man stets mit sich führen.

Hat man beispielsweise bei einer Kontrolle das Dokument nicht bei sich, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs hinfällig.

Was wird beim Teilegutachten kontrolliert?

Anders als bei der Hauptuntersuchung, handelt es sich beim Teilegutachten nicht um eine Komplettabnahme des Fahrzeugs. Nur die Tuningmaßnahmen werden hinsichtlich dieser Aspekte begutachtet:

  • Vorlage vom Teilegutachten
  • Einhaltung der Vorgaben
  • Funktionsfähigkeit des Bauteils und des Fahrzeugs nach dem Einbau
  • Ausstellung des Prüfzeugnisses

Mit dem Zeugnis zur Änderungsabnahme kann man dann zur zuständigen Zulassungsstelle gehen. Dort können dann die Baumaßnahmen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Hat man die Fahrzeugpapiere angepasst, muss man das Prüfungszeugnis nicht immer mit sich führen. Jedoch sollte man die Fahrzeugpapiere immer bei sich haben.

VORSICHT: Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man das Teilegutachten und den Einbau beim TÜV nicht prüfen lässt, obwohl es notwendig wäre! Dabei ist es unwichtig, ob die Baumaßnahmen generell zulässig sind oder nicht.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile – ABE

Das Teilegutachten ist nicht immer notwendig. Das Vorhandensein anderer Zeugnisse, welche bereits beim Kauf den Bauteilen beigefügt sind, genügen in manchen Fällen. Insbesondere die Bauartgenehmigung sowie die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) gehören hierzu. Notwendig ist im Regelfall eine Kombination aus mindestens zwei der drei Belege.

Das Kürzel ABE ist oftmals irreführend, da es eigentlich für die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen steht. Eine eigene ABE hat dabei jeder Fahrzeugtyp. Diese bleibt von der Erstzulassung bis zur Verschrottung beziehungsweise Entziehung erhalten. Zur Entziehung der Fahrzeugzulassung können zahlreiche Aspekte führen. Dies können zum Beispiel Umbaumaßnahmen und schwerwiegende Mängel sein.

Umbaumaßnahmen sind besonders beliebt bei Tunern. Jedoch haben sich auch ihre Tücken. Denn die Zulassung für das gesamte Fahrzeug kann ungültig sein, wenn die ABE der ausgetauschten oder ergänzten Fahrzeugteile nicht vorliegt. Daher meint man häufiger die Genehmigung einzelner Bauteile, wenn von einer ABE gesprochen wird.

Die Zulässigkeiten von Tuningmaßnahmen garantiert ein vorhandenes ABE-Gutachten nicht. Das unterschiedliche Bauteile nicht zusammen verbaut sein dürfen, ist durchaus möglich. Obwohl die ABE zwar vorhanden ist, kann auch in diesem Fall die Betriebserlaubnis erlöschen. Deshalb sollte man sich stets von einem seriösen Fachmann beraten lassen. Zusätzlich zur ABE ist in manchen Fällen ein amtliches Gutachten notwendig.

Teilegutachten vs. ABE – Der Unterschied

Entweder wird die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für bestimmte Autoteile oder ein Fahrzeugmodell ausgestellt. Die ABE wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ausgegeben und enthält immer eine KBA-Nummer. Wird ein Teil mit einem Gutachten zur ABE ausgeliefert, ist dort aufgeführt, an welchen Fahrzeugmodellen das Teil verbaut werden darf.

Nach dem Tuning ist eine erneute Kontrolle durch einen Gutachter nicht nötig. Hier liegt auch der entscheidende Unterschied zwischen der ABE und dem Teilegutachten. Denn mit einem Teilegutachten muss ein Fahrzeugteil immer nach dem Einbau kontrolliert werden. Allerdings muss bei einer Fahrt mit dem Fahrzeug entweder immer die ABE mitgeführt werden. Oder in die Fahrzeugpapiere werden die Eintragungen der ABE übertragen.

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Kommentare 4

  1. Julian M. says:
    vor 2 Jahren

    Ein sehr interessanter Artikel.
    Ich habe bei H&R Federn jedoch beides bekommen. Eine ABE und ein Zeile Gutachten…
    Die Abe sagt mir alles in Ordnung ich brauche keine weiteren Abnahme durchführen lassen und das Teilegutachten erzählt mir genau das Gegenteil….
    Was gilt den nun?

    Lg

    Antworten
  2. Florian D. says:
    vor 2 Jahren

    Guten Tag
    Ich suche ein Gutachten für
    Diese Fahrwerk
    Fk 1866
    Und
    Fk1767
    Für ein passat 35i 2l16v
    Fk GWR ha02.04 hinten
    Fk GER va 01.04 vorne

    Auf den Aufkleber des Fahrwerk steht einmal G3 und G9

    Antworten
  3. Mike R. says:
    vor 2 Jahren

    guten Tag brauche ein <<teilegutachden für ein Body lift für einen Nissan Terrano1

    Antworten
  4. Daun R. says:
    vor 3 Jahren

    Hallo wo kann ich eine abe bekommen ich habe Carparts-online 29554 Frontspoiler Front Flaps Cup Wings gekauft aber war keine ABE dabei

    Antworten

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Schlagworte: ABEAllgemeine BetriebserlaubnisTeilegutachten

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