Stilllegungen, Social-Media-Diskussionen und durch die Medien teilweise mit angeheizte Stimmung: Die Fronten zwischen Tuningenthusiasten und der Polizei scheinen sich immer weiter zu verhärten. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat deshalb eine Infoveranstaltung zur Deeskalation ins Leben gerufen, der unser Redakteur Ben Planz beigewohnt hat. Aufgrund der Fülle an Informationen, die er dabei gesammelt hat, haben wir uns entschlossen, das Ganze als Serie zu veröffentlichen und wertungsfrei wieder zu geben.
Jeder, der ein modifiziertes Fahrzeug besitzt und damit auf der Straße unterwegs ist, wird früher oder später in die Situation kommen, dass die Polizei ein Auge darauf werfen möchte, ob sich alle Tuningmaßnahmen im Rahmen des Erlaubten bewegen. Ich gehe davon aus, dass jeder, der diese Zeilen liest, schon seine eigenen Erfahrungen mit den Ordnungshütern gemacht hat. Ein Fahrzeug kann legal oder völlig verkehrsuntauglich sein. Ein Polizist kann cool und umgänglich oder knallhart agieren. Besitzer von modifizierten Fahrzeugen können kooperieren oder sich im Falle einer Kontrolle völlig kontraproduktiv verhalten.
Je nach dem, wie diese einzelnen Parameter zusammenkommen, kann so eine Kontrolle schnell vorbei sein oder im schlimmsten Falle mit einer Stilllegung des Fahrzeugs enden. In den letzten Jahren wird in Sachen Tuning härter durchgegriffen als das „früher“ der Fall war, wodurch sich teilweise eine „Wir gegen die Polizei“-Mentalität in der Szene entwickelt hat. Wobei im Falle von in den sozialen Netzwerken kontrovers diskutierten Stilllegungen von Szenefahrzeugen sich immer wieder zeigt, dass die Szene sich doch uneinig zu sein scheint. Die Reaktionen schwanken dabei oft von „Die 150PS-Gang hat wieder zugeschlagen!“ bis zu „selbst schuld!“.
Unterm Strich manifestiert sich jedoch bei vielen die Erkenntnis, dass man sich als Tuningenthusiast zwangsläufig auf Konfrontationskurs mit den Ordnungshütern befindet. Die Polizei Rheinland-Pfalz veranstaltet deshalb regelmäßig Infoabende, bei denen sie mit Besitzern modifizierter Fahrzeuge in Gespräch kommen möchte, um auf beiden Seiten Vorurteile abzubauen und Wissenslücken zu schließen.
Polizei-Infoabend als Pflichttermin
Als nun eine dieser Veranstaltungen in Kaiserslautern stattfand, wurde sie für mich natürlich zum Pflichttermin. Auch, wenn manche befürchteten, vor Ort stillgelegt zu werden, wenn sie mit einem Tuningfahrzeug vorfahren, entpuppte sich diese Vermutung als Verschwörungstheorie. Am Veranstaltungsort war sogar eine „Autoschau“ mit modifizierten Fahrzeugen organisiert. Außerdem gab es Infostände und einen Überschlagsimulator. Auch für Verpflegung wurde gesorgt. Herzstück der Veranstaltung war aber natürlich die Vorträge der Referenten.
Heiko Thum, der Leiter der Polizeiautobahnstation, gab einen Überblick über polizeilich relevante Vorkommnisse im Zusammenhang mit Tuning, Matthias Noll von der Hochschule der Polizei referierte zum Thema „illegale Straßenrennen und Fahrmanöver“, Robin Englert vom „Expertenteam Tuning“ ging auf das „Genehmigungs- und Betriebserlaubnisrecht“ ein und René Schärer, der Leiter des Expertenteams, ging auf die Thematik „illegale Veränderungen“ ein. Fragen und Einwürfe der zahlreich erschienenen Tuningfans waren jederzeit willkommen. Dies ging so weit, dass die Veranstaltung zeitlich komplett den Rahmen sprengte. Der erste Vortrag war auf vergleichbaren Infoabenden normalerweise in 20 Minuten abgehandelt und dauerte in Kaiserslautern 90 Minuten. Zu manchen Themen entbrannten intensive Diskussionen.
Überraschend oft diskutierten die Vertreter der Tuningszene auch untereinander, was deutlich machte, dass sich nicht alle zu allen Themen einig sind. Ich sammelte den Abend über tonnenweise Infos und fragte mich schon während der laufenden Veranstaltung, wie ich diese wohl am Besten in einen Artikel pressen kann. Chronologisch abzuhandeln, wer was wann referiert und wer wann welchen Einwurf gebracht hat, scheint mir die falsche Herangehensweise zu sein. Stattdessen werde ich versuchen, die Masse an Informationen thematisch zu gliedern und eine Artikelserie daraus zu machen. So behaltet ihr besser den Überblick. Ich werde dabei wertungsfrei wiedergeben, was im Rahmen der Veranstaltung „Legal, illegal, egal? Infoveranstaltung für Tuningfans“ thematisiert wurde. So wart ihr quasi alle fast „live“ mit dabei und könnt euch selbst ein Bild machen.
Rennen fahren ohne Gegner: Auch ein illegales Straßenrennen
Dass Straßenrennen nicht gesetzeskonform sind, werden die meisten wissen. Doch das „Rennen Fahren ohne Gegner“, das ebenfalls zu Fahrzeugbeschlagnahmungen und rechtlichen Konsequenzen führen kann, ist wohl vielen neu.
Wer an illegale Straßenrennen denkt, sieht vermutlich zwei oder sogar mehr Fahrzeuge vor seinem geistigen Auge. „Motorsportaktivitäten“ im öffentlichen Straßenverkehr werden generell hart geahndet. Ein Zusammenhang zwischen dem härteren Durchgreifen gegen modifizierte Fahrzeuge und den bundesweit für Schlagzeilen sorgenden Raser-Katastrophen sind denkbar. Raser und Tuningenthusiasten werden oft in einen Hut geworfen, die Grenzen zwischen beiden Gruppierungen verschwimmen jedoch auch teilweise. Bei „Legal, illegal, egal? Infoveranstaltung für Tuningfans“ kam jedoch ein Thema auf, dass vielen so wohl nicht bewusst ist: Man benötigt keinen Gegner, um ein illegales Rennen fahren zu können….
Rennen Fahren ist immer eine Straftat
Ein Rennen benötigt immer eine Genehmigung. Sobald man im öffentlichen Straßenverkehr ein Rennen fährt, begeht man eine Straftat. Doch ab welchem Punkt hört das „schnelle Fahren“ auf und wann beginnt das „Rennen Fahren“? Die Polizei achtet dabei auf gewisse Attribute, die vorliegen müssen. Sprich: Wer bei Tempo 300 genügend Abstand zu anderen hält, fährt vielleicht zu schnell, aber kein Rennen. Jetzt könnte man ja daraus schließen, dass man ohne weitere Verkehrsteilnehmer in der Nähe niemals wegen eines illegalen Autorennens belangt werden kann. Dem ist allerdings nicht so. Die Polizei erklärte diesen Sachverhalt anhand eines speziellen Vorfalls.
Ein AMG war mit 265 km/h geblitzt worden. 130 km/h waren erlaubt. Auf dem Blitzerfoto war zu sehen, dass der Beifahrer mit dem Smartphone den Tacho filmte. Dieser Umstand sorgte dafür, dass der Vorfall als „Rennen ohne Gegner“ eingestuft wurde und entsprechende Konsequenzen nach sich zog. Neben der Strafverfolgung ist wohl die Beschlagnahmung von Fahrzeugen die gefürchtetste Folge von illegalen Autorennen.
Beschlagnahmung von Fahrzeugen wegen illegalen Autorennen
Wird ein Fahrzeug bei einem illegalen Autorennen eingesetzt, besteht immer die Gefahr, dass es im Nachgang beschlagnahmt wird. Beim Infoabend der Polizei Rheinland-Pfalz kam dabei unter anderem die Frage auf, wie lange ein eingezogenes Fahrzeug beschlagnahmt bleibt. Klare Antwort der Ordnungshüter: Für immer! Eine weitere Frage aus dem Publikum drehte sich um das Thema, ob ein beschlagnahmtes Fahrzeug dann weiterhin vom ehemaligen Besitzer abbezahlt werden muss, was von den amüsierten Polizisten wenig überraschend bejaht wurde.
Zum Thema „Beschlagnahmungen“ wurde ein aktueller regionaler Fall präsentiert. Ein Handyvideo zeigte eine illegales Straßenrennen in der Innenstadt. Die Halter beider Fahrzeuge wurden ermittelt und beide Vehikel beschlagnahmt. Ein Fakt, der nicht jedem bekannt ist: Auch eine Dritteinziehung ist möglich. Dadurch soll verhindert werden, dass man durch den Fahrzeugtausch Beschlagnahmungen umgehen kann. Soll heißen: Leiht man einem Kumpel sein Auto und fährt dieser damit ein illegales Straßenrennen, ist das Auto ebenfalls weg.
Das ungenehmigte Rennen Fahren ist abgesehen von den Gefahren für sich und andere also auch rechtlich und in Sachen Konsequenzen das heißeste Eisen, das man als Autofan anfassen kann.
Dieser Artikel ist Teil einer dreiteiligen Serie. Hier geht es weiter:
- Tuner vs. Polizei? 1/3: Mein Besuch bei der Polizei Rheinland-Pfalz
- Tuner vs. Polizei? 2/3: Was Social Media & Medien ausmachen
- Tuner vs. Polizei? 3/3: Übertriebene Fahrzeugkontrollen & Stilllegungen?
Datum der Erstveröffentlichung: 08.09.2019