„Wer ein Luftfahrwerk hat, hat auch Instagram!“. In Teil 2 unserer Reihe „Tuner vs. Polizei?“ geht es um das Thema Social Media und die Medien allgemein. Recherchiert die Polizei bei Instagram? Wie stehen die Ordnungshüter zu der Berichterstattung in den Medien? Und was hält die Polizei Rheinland Pfalz von Spitznamen wie „150PS Gang“ und „Rennleitung?“. Das alles wurde im Rahmen einer Infoveranstaltung erörtert, der unser Redakteur Ben Planz beigewohnt hat. Wichtig: Alle Informationen in diesem Artikel stammen aus den Vorträgen der Referenten der Polizei Rheinland-Pfalz und werden wertungsfrei wiedergegeben, damit ihr euch selbst eine Meinung bilden könnt.
Dieser Teil unserer auf „Legal, illegal, egal? Infoveranstaltung für Tuningfans“ basierenden Artikelreihe dreht sich um Social Media und Medien allgemein. Beide Themen hatten einen hohen Stellenwert beim Informationsabend der Polizei Rheinland-Pfalz und brachten einige interessante Fakten hervor.
„Wer ein Luftfahrwerk hat, hat auch Instagram!“
Diese Äußerung von einem der Ordnungshüter überraschte vielleicht den einen oder anderen Zuhörer. Wenn im Rahmen einer Kontrolle ein Fahrzeug bei 0 bar noch freigängig ist, kommt es schon mal vor, dass die Polizei bei Instagram nachschaut, ob der Wagen sonst tiefer liegt und „0 bar“ vielleicht doch nicht die Untergrenze des Vehikels ist und die Anzeige manipuliert wurde.
Laut den Referenten der Polizei Rheinland-Pfalz wird jedoch nicht gezielt in den sozialen Medien nach illegalen Tuningmaßnahmen gefahndet. Allerdings erhalten die Ordnungshüter regelmäßig Hinweise auf YouTube-Videos und ähnliches. Hier wird dann unterschieden, ob es sich bei dem Gezeigten um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Mancher Online-Geschichte wird dann auch tatsächlich nachgegangen. Dabei scheint es sich aber hauptsächlich um illegale Straßenrennen und riskante Fahrmanöver zu drehen.
Heizen die Medien die Stimmung zusätzlich an?
Die Referenten der Polizei Rheinland-Pfalz gingen auch ausführlich auf das Thema „Medien“ ein. Laut den Ordnungshütern wird vieles gezielt hochgepusht. Meldungen wie „3000 friedliche Tuner am Carfreitag“ hätten halt keine Chance gegen die Klickzahlen von „Polizei jagt Tuner“. Daraus resultiere auch in den Augen der Städte automatisch ein schlechteres Image von Tuningevents, was sich natürlich auch auf Genehmigungen auswirkt. Eine große regionale Veranstaltung wurde als Beispiel aufgeführt. Hier wurden zwei Personen angefahren und Offroad-Fahrzeuge ruinierten eine nahegelegene Baustelle. Die Stadt verschärfte deshalb und aufgrund von Beschwerden die Auflagen für die Veranstaltung. Für die schwierigeren Rahmenbedingungen wurde in den sozialen Netzwerken dann die Polizei verantwortlich gemacht.
Generell sehen die Ordnungshüter auch das Thema „Social Media“ kritisch, da sie sich dort oft zu Unrecht angeprangert fühlen und dabei auch teilweise mit Namen genannt werden. Klarstellungen und Ähnliches sind ihnen jedoch nicht erlaubt. Oft sind auch Verfahren anhängig. Der Appell der Referenten: „Nicht alles glauben, wenn man nicht dabei war!“.
Einer der anwesenden Tuningenthusiasten brachte dann ein Thema auf den Tisch, das für Diskussionen sorgte. In Kaiserslautern geht eine Geschichte um, die sich um einen zivilen, von Polizisten gefahrenen VW Golf IV dreht, der an Wochenend-Abenden gezielt zu Ampelrennen und ähnlichem provozieren soll. Etliche im Publikum bestätigten entweder die Story oder sogar die Existenz dieses Fahrzeugs. Die Ordnungshüter hingegen zeigten sich skeptisch. Alleine schon der Fakt, dass es sich um ein so altes Fahrzeug handeln soll, wäre fraglich. Auf jeden Fall wäre keinem der Anwesenden eine solche Maßnahme bekannt.
150 PS Gang oder Rennleitung?
Die Polizei ist sich ihrer Spitznamen in der Szene durchaus bewusst. Die Bezeichnung „Rennleitung“ finden die anwesenden Referenten OK. „150 PS Gang“ finden sie „eher schade“. Allerdings wird stets versucht, das Ganze mit Humor zu nehmen, solange gewisse Grenzen nicht überschritten werden.
Fazit: Die Polizisten schienen frustriert über die Mainstream-Berichterstattung und sehen diese als negativen Faktor. Instagram, Facebook und Co. werden ebenfalls kritisch betrachtet, dienen gleichzeitig aber auch regelmäßig als Informationsquelle.
Dieser Artikel ist Teil einer dreiteiligen Serie. Hier geht es weiter:
- Tuner vs. Polizei? 1/3: Mein Besuch bei der Polizei Rheinland-Pfalz
- Tuner vs. Polizei? 2/3: Was Social Media & Medien ausmachen
- Tuner vs. Polizei? 3/3: Übertriebene Fahrzeugkontrollen & Stilllegungen?
Datum der Erstveröffentlichung: 19.09.2019