In Deutschland sind personalisierte Kennzeichen beliebt, besonders im Bereich des Autotunings. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind hierzulande eng und es gibt strenge Vorschriften, was die Gestaltung der Kennzeichen betrifft. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Wünsche der Autotuner, die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und mögliche Lösungen für mehr Individualität auf dem KFZ-Kennzeichen.
Im April 2023 gab es einen neuen Weltrekord: Ein personalisiertes KFZ-Kennzeichen wurde in Dubai für satte 15 Millionen US-Dollar versteigert. Es zeigte lediglich „P7“. Dieses Beispiel sorgte auch in Deutschland für viel Aufmerksamkeit. Schließlich interessieren sich ebenfalls hierzulande viele Personen für personalisierte Kennzeichen. Insbesondere im Autotuning-Bereich sind entsprechende Wünsche weit verbreitet. Rege rechtliche und gesellschaftliche Debatten haben sich entwickelt.
Die Wünsche der Autotuner
Die Tuner haben mächtige Verbündete im Bestreben nach personalisierten Kennzeichen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing bezeichnete diese Nummernschilder beispielsweise als „Herzenssache“. Die Tuner wünschen sich vor allem, Modelle und Baujahre vermerken zu können. Sie plädieren für den Wiedererkennungswert, der mit solchen Kennzeichen einhergehen. Auch der emotionale Aspekt, ein Fahrzeug wirklich zum eigenen Wagen zu machen, spielt eine Rolle. Gerade im Autotuning-Bereich herrscht durch die Arbeit eine enge Bindung zum Begleiter auf vier Rädern.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland
KFZ-Kennzeichen unterliegen in Deutschland allerdings engen rechtlichen Vorschriften. Es gelten folgende Punkte:
- maximal acht Zeichen
- regionaler Identifikator zu Beginn
- keine Abkürzungen, die gegen die guten Sitten verstoßen (§ 8, Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
- Keine Verwendung von Buchstaben- und Zahlkombinationen mit nationalsozialistischen und anderweitig problematischen Hintergründen
Rechtlich wurden unlängst allerdings einige neue Möglichkeiten geschaffen, um personalisierte Kennzeichen zu erleichtern. Erstens kam es zur Einführung neuer regionaler Nummernschilder. Dies hat viele Buchstaben- und Zahlenkombinationen wieder freigeschaufelt, die vielerorts aufgrund ihrer Popularität lange vergriffen waren. Wechselkennzeichen sind ebenfalls möglich – also der Einsatz eines Kennzeichens für mehrere Fahrzeuge.
Geringe Individualisierungsmöglichkeiten für das KFZ-Kennzeichen
Die Individualisierungsmöglichkeiten bleiben trotzdem gering. Gegner von zu starken Personalisierungen argumentieren, dass die Fahrzeuge ansonsten zu schwer identifizierbar seien. Außerdem würde es sich irgendwann der Kontrolle entziehen, wie weit die einzelnen Fahrzeughalter wirklich gehen.
Lösung: separates Schild?
In Deutschland ist es allerdings erlaubt, zusätzliche Schilder und Aufkleber am eigenen Fahrzeug anzubringen. Solange diese nicht gegen die oben genannten gesetzlichen Einschränkungen verstoßen, steht deren Gestaltung den Eigentümern der Autos weitgehend frei. Theoretisch ist also beispielsweise möglich, so den eigenen Namen zu vermerken. Allerdings ist eine zusätzliche Einschränkung zu berücksichtigen: Es darf keine Verwechselungsgefahr mit dem eigentlichen Kennzeichen bestehen.
Die Debatten werden uns weiterhin begleiten
Insgesamt gilt, dass beide Seiten nachvollziehbare Argumente besitzen. Das KFZ-Kennzeichen gehört zum eigenen Fahrzeug. Der Wunsch, es ist individuell nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist verständlich. Dies gilt insbesondere für Tuner, die viel von ihrer Persönlichkeit durch ihre Arbeit in das Fahrzeug einfließen lassen. Die rechtlichen Neuerungen sind daher begrüßenswert. Auf der anderen Seite erfüllen die Nummernschilder einen Zweck. Dieser darf nicht unter einer zu großen Personalisierung leiden. Die Debatten werden uns also weiterhin begleiten.
Datum der Erstveröffentlichung: 05.05.2023