Für mehr Einheit und Fälschungssicherheit steht für rund 43 Millionen Deutsche ein Führerschein Umtausch an. Bis 2033 muss jede Fahrerlaubnis, die vor 2013 ausgestellt wurde, getauscht werden. Der Wechsel erfolgt zugunsten der Effektivität in Etappen. Welche Fristen beim Führerschein Umtausch gelten und wie der Prozess abläuft, erfährst du hier.
Warum den Führerschein umtauschen?
Mit der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und Europarats, verpflichten sich die Mitgliedsstaaten der EU, sicherzustellen, dass alle Führerscheine der Fahr berechtigen EU Bürger diesen Vorgaben entsprechen. Das Ziel dahinter ist mehr Einheit und Fälschungssicherheit. Des Weiteren werden die Führerscheine zur Vermeidung von Missbräuchen in einer Datenbank erfasst.
Wer seinen Führerschein nach 2013 gemacht hat, verfügt bereits über einen sogenannten EU-Führerschein. Alle davor ausgestellten Fahrberechtigungen müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Deutschland geht dabei schrittweise nach Geburtsjahr bzw. ab 1999 dem Jahr der Führerschein-Ausstellung vor.
Führerschein Umtausch – die Fristen
Je nachdem, ob es sich bei dem veralteten Dokument um einen Papierführerschein oder einen Scheckkartenführerschein handelt, gelten andere Tabellen. Für eine möglichst hohe Effizienz und Übersichtlichkeit erfolgt der Umtausch in Etappen, beginnend mit den Fahrberechtigungen aus Papier, so soll erreicht werden, dass, das Zentrale Fahrerlaubnis-Register bis zum Jahr 2025 weitgehend vervollständigt wird.
Führerschein Umtausch Tabelle
Tabelle 1: Papierführerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden
Geburtsjahr des Fahr Berechtigten | Umtauschfrist* |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 – 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Tabelle 2: Scheckkartenführerscheine vom 01.01. 1999 bis zum 18.01. 2013
Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis | Umtauschfrist* |
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
* Das angegebene Datum bezieht sich in beiden Fällen auf den Tag bis zu dem, der Führerschein Umtausch abgeschlossen sein muss.
Fahren mit ungültigem Führerschein
Obwohl sich das Ablaufdatum nur auf das Führerscheindokument und nicht die Fahrberechtigung bezieht, ist der Umtausch verpflichtend. Wer den Umtausch-Zeitraum seines Führerscheins nicht wahrnimmt und mit einer ungültigen Fahrerlaubnis unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld rechnen. Dieses liegt bei etwa 10 Euro.
So funktioniert der Führerschein Umtausch
Um einen neuen Führerschein zu beantragen, ist keine Gesundheitsuntersuchung oder anderweitige Überprüfung der Fahrtauglichkeit nötig. Den neuen Führerschein kannst du bei der Zulassungsbehörde deines Wohnorts beantragen. Ob du persönlich informiert wirst, dass es Zeit für deinen Führerschein Umtausch ist, hängt von der jeweiligen Zulassungsstelle ab, darauf verlassen würde ich mich aber nicht.
Benötigte Dokumente zum Führerschein Umtausch
- Den alten Führerschein
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Aktuelles biometrisches Bild
- Karteikartenabschrift (nur bei Papierführerscheinen)
Die Karteikartenabschrift wird bei Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden, benötigt, sollte der alte Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt worden sein. Eine Beantragung der Karteikartenabschrift erfolgt bei der Behörde, die, die ursprüngliche Fahrerlaubnis ausgestellt hat und kann per Telefon, schriftlich oder digital ausgeführt werden. Der Nachweis wird dann direkt von der Behörde an die neue Zulassungsstelle übermittelt.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Die Kosten des Führerscheinumtauschs sind bundesweit einheitlich und belaufen sich auf rund 25 Euro. Die Bearbeitungsdauer kann variieren und beträgt in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen. Je nach Zulassungsbehörde wird dir die Möglichkeit eines Express-Service geboten. Dabei ist der neue Führerschein schon nach 3 Werktagen abholbereit.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Nach 15 Jahren verliert der EU-Führerschein seine Gültigkeit und muss wieder neu beantragt werden. Auch in diesem Fall ist keine erneute Prüfung oder ein Gesundheitscheck nötig. Wichtig ist auch, dass nur das Führerscheindokument an Gültigkeit verliert, die generelle Fahrerlaubnis bleibt erhalten. Das Fahren mit abgelaufenem Führerschein zählt aber als Ordnungswidrigkeit. Der regelmäßige Umtausch hat den Hintergrund einer höheren Fälschungssicherheit und dient als Möglichkeit, persönliche Daten zu ändern und das Dokument mit einem aktuellen Bild zu versehen. Auf der Rückseite des Führerscheins ist das Ablaufdatum vermerkt.
Führerschein Umtausch von Klasse 3 in Klasse B
Seit der Einführung des EU-Führerscheins ist aus der ehemaligen Führerscheinklasse 3 die Führerscheinklasse B geworden. Mit der neuen Klasse dürfen Fahrer nur noch Anhänger bis 750 kg ziehen. Schwerer Exemplare sind nur dann zulässig, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Anhänger und Fahrzeug die Grenze von 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Jeder, der dank der Führerscheinklasse 3 noch an ein höheres Gesamtgewicht gewöhnt ist, muss jetzt aber nicht die Hände über dem Kopf zusammen schlagen. Der Besitzstandregelung sei Dank. Führerscheinbesitzer mit der alten Fahrzeugklasse dürfen demnach weiter Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren.
Führerschein Umtausch bei Wohnhaft im Ausland
Deutsche, die im Ausland wohnen, aber dennoch in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen ihren Führerschein ebenfalls umtauschen. Bei Wohnhaft im EU oder EWR-Ausland ist dafür die Zulassungsbehörde des Wohnorts zuständig und kann dich beraten.
Anders sieht es beim NICHT EU oder EWR-Ausland aus. In diesem Fall greift das folgende Verfahren:
- Der Antragssteller meldet sich bei der zuständigen deutschen Fahrerlaubnis – bzw. Zulassungsbehörde.
- Die Behörde sendet dem Antragssteller alle Unterlagen zu, die für den Führerscheintausch benötigt werden.
- Die ausgefüllten Dokumente samt aktuellem biometrischen Foto werden an die Behörde zurückgeschickt.
- Der neu erstellte Führerschein wird an die Auslandsvertretung gesendet.
- Die Auslandsvertretung prüft die Identität des Führerscheinträgers und händigt die Fahrerlaubnis aus, wenn es keine Bedenken gibt. Bei Verdacht einer mangelnden Eignung zum Fahren ist die Fahrerlaubnisbehörde zu informieren. Die Auslandsvertretung zieht den alten Führerschein ein und sendet ihn an die ausstellende Behörde in Deutschland.
Generell gilt, dass du dich zusätzlich bei der Führerscheinbehörde deines Wohnorts, über die dort geltenden Regelungen zu informieren solltest.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Füherschein Umtausch
Kann ich meinen Führerschein auch schon vor dem Stichtag umtauschen?
Ein freiwilliger Austausch im Vorhinein ist natürlich möglich. Es wäre aber ratsam, es nicht zu weit im Voraus zu tun, damit der Sinn des Stufenplans erhalten bleibt.
Ist eine Gesundheitsuntersuchung für den Führerscheinumtausch Umtausch nötig?
Für den Führerschein Umtausch ist in der Regel kein Gesundheitscheck erforderlich. Sind bei der Beantragung des neuen Dokuments Defizite ersichtlich, kann die Zulassungsbehörde jedoch eine Überprüfung der Fahreignung verordnen.
Wo muss ich den Führerschein Umtausch beantragen?
Um deinen Führerschein umzutauschen, musst du dich an die zuständige Zulassungsbehörde bzw. Führerscheinstelle deines Wohnorts wenden. Einen extra Termin musst du dafür nicht vereinbaren, es reicht aus zu den normalen Öffnungszeiten vorbeizuschauen.
Datum der Erstveröffentlichung: 24.04.2023