Die Einpresstiefe spielt eine wichtige Rolle beim Kauf neuer Felgen. Auch bei extremen Fahrzeugumbauten muss darauf geachtet werden, ob das Rad in den Radkasten passt. Damit keine Fragen mehr offenbleiben, haben wir alle wichtigen Informationen rund um diesen Begriff für euch zusammengefasst.
Was bedeutet der Begriff „Einpresstiefe“ (ET)?
Die Einpresstiefe ist der Abstand von der inneren Auflagefläche des Radflansches zur Felgenmitte. Diese kann auf drei unterschiedliche Arten bestimmt werden. Sie kann 0 sein, das bedeutet, dass die innere Auflagefläche des Radflansches mit der Felgenmitte übereinstimmt.
Die Einpresstiefe kann aber auch negativ oder positiv sein. Bei positivem Wert ist die innere Auflagefläche des Radflansches so weit in Richtung Radaußenseite versetzt, dass er die Felgenmitte nicht überschreitet. Bei negativer ET befindet sich die innere Auflagefläche des Radflansches so weit in Richtung der Radinnenseite, dass die Felgenmitte überschritten wird.
Wo steht die Einpresstiefe und wie kann ich sie berechnen?
Die Einpresstiefe steht bei den meisten Felgen auf der Innenseite und wird mit ET abgekürzt. Bei manchen Herstellern wird sie auch mit IS oder Offset markiert.
Dazu mal ein Beispiel:
- Wenn auf einem Fahrzeug Felgen mit der Größe 7J x 15 H2 ET 35 montiert sind, dann ist die Felge 7″ (ca. 17,78cm) breit.
- Die Felge hat einen Durchmesser von 15″ und eine Einpresstiefe von 35mm.
- Die ET kann berechnet werden, in dem man die Felgenbreite halbiert. Danach wird der Abstand der Auflagefläche des Felgenflansches zur Radaußenseite gemessen.
- Die Differenz ist die ET.
- Ist das Ergebnis 0, so ist die Einpresstiefe Neutral. Dementsprechend stehen negative Werte für eine negative ET ebenso positive Werte.
- Wer nicht selbst Rechnen möchte, der kann ganz einfach unseren ET-Rechner nutzen.
Bisherige Felgen | Gewünschte Felgen |
Felgenbreite | Felgenbreite |
Einpresstiefe mm | Einpresstiefe mm |
Spurbreite: | ||
Aussenkante: | ||
Innenseite: |
Was ist generell erlaubt?
Wie so oft gilt, dass die Größe mit den Vorgaben des Herstellers abgeglichen werden. Falls der Hersteller etwas nicht angibt, benötigt man eine ABE oder muss vom TÜV abgenommen werden. Zu große oder zu kleine Einpresstiefen können zudem Schäden am Fahrzeug verursachen. Wer eine Felge montiert, die eine unzulässige ET enthält, riskiert seinen Versicherungsschutz und damit das Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Datum der Erstveröffentlichung: 15.02.2018