Es gibt Autos, die einem auf den ersten Blick schon vermitteln, dass sie Spaß machen. Ich spreche von der Sorte Autos, bei denen man am liebsten sofort einsteigen und losfahren möchte. Dieser Audi TT Roadster gehört zweifeslohne in diese Kategorie.
Da stapft man mit erhöhtem Schrittempo durch die VIP-Halle des Rockford Fosgate Tuningdays in Karlsruhe und hat Bedenken, ob man in der verbleibenden Zeit noch alles zu sehen bekommt. Plötzlich steht man vor einem Wagen, mit dem man am liebsten direkt „durchbrennen“ würde. Der Audi TT Roadster, den wir euch heute vorstellen, hat es in sich!
Sonnendeck
Zu einem echten Spaßmobil für den Sommer gehört natürlich auch eine Innenausstattung mit Fun-Faktor. Der TT geizt ja bereits ab Werk nicht mit coolen Gimmicks.
Die Recaros setzen da natürlich noch eins drauf. Wer allerdings denkt, dass dieser Wagen nur zum Cruiser taugt, der irrt…

300 Turbopferde stecken im Audi TT Roadster
Unter der Haube des Roadsters sitzt ein 1,8T, der von BTS Racing auf rund 300 PS hochgezüchtet wurde. Damit all die Power im Extremfall auch unter Kontrolle gehalten werden kann, kommt eine 6-Kolben-Bremsanlage von Porsche Cayenne zum Einsatz.

Frühstück bei Tiffanys
Nein, der Wagen ist nicht mintgrün lackiert. Der Farbton hört auf den Namen „Tiffany Blue“ und ist Markenfarbe des New Yorker Juweliers „Tiffany’s“. Letztendlich spielt der Name des Lacks ja auch keine Rolle. Hauptsache, er passt zum Gesamtkonzept.
Der optische Auftritt des Power-Cruisers wird durch 3,2l-Stoßfänger und US-Scheinwerfer mit lackierten Inlays aufgewertet. Zahlreiche schwarze Akzente kontrastieren mit dem dominanten Lackkleid des Roadsters.
Stancefaktor
Seinen satten Tiefgang verdankt der Audi TT Roadster einem modifizierten Luftfahrwerk von German Airride Systems, kurz G.A.S., in der Variante 1.
Die Bentleyräder mit gepulvertem Felgenstern in 19 Zoll passen perfekt unter den fetten Cruiser.
Cabriowetter
Bei diesem Cruiser bleibt eigentlich kein Wunsch offen. Außer vielleicht der auf anhaltendes Cabriowetter…
Datum der Erstveröffentlichung: 24.01.2015